Allgemeine Geschäftsbedingungen der Proceed Asset Trading GmbH

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Proceed Asset Trading GmbH (im Folgenden „PAT“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
  2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
    Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen der PAT und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von der PAT im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, online Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, via E-mail, via Fax oder via Telefon gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  2. Die PAT ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der PAT anzunehmen. Die Bestätigung des Zugangs einer E-mail stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung, nicht oder nur teilweise zu liefern. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten und ohne sonstige Nebenleistungen.
  2. Rechnungen der PAT sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
  3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verbrauchern behält sich die PAT das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
  2. Bei Unternehmen behält sich die PAT das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor (nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet).
  3. Verarbeitung oder Umbildung durch den Unternehmer erfolgen stets für die PAT als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der PAT durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die PAT übergeht.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die PAT ab. Die PAT ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der PAT hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die PAT ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der PAT die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die PAT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 5 Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher hat das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Verbraucher der PAT die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der PAT insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung – wie es dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr der PAT zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

§ 6 Lieferzeiten

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

§ 7 Versand und Gefahrübergang

  1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
  2. Bei Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
  3. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 8 Gewährleistung

  1. Unternehmer sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Of-fensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
  2. Liegt ein Mangel der Ware vor und handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so ist die PAT nach deren Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  3. Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmer beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  4. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmer ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
  5. Die Verkürzung der Verjährung und der Gewährleistungsausschluss gemäß den vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der PAT ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der PAT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung der PAT nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbegrenzung und -freistellung

  1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der PAT auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der PAT. Gegenüber Unternehmen haftet die PAT bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der PAT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Leben des Kunden.
  3. Der Kunde stellt die PAT von allen Nachteilen frei, die der PAT durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.

§ 11 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der PAT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwen-dung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Essen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Essen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.