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| Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Proceed Asset Trading GmbH |
§ 1 Allgemeines und
Geltungsbereich
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Proceed
Asset Trading GmbH (im Folgenden „PAT“
genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet
werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen
sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen
in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen der PAT und dem
Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind schriftlich niederzulegen.
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Die Angebote von der PAT im Internet
stellen eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden dar, online Waren zu bestellen. Durch die
Bestellung der gewünschten Waren im Internet,
via E-mail, via Fax oder via Telefon gibt der Kunde
ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
ab.
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Die PAT ist berechtigt, das in
der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Eingang bei der PAT anzunehmen.
Die Bestätigung des Zugangs einer E-mail stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung
verbunden werden.
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Der Vertragsabschluss erfolgt unter
dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Lieferung, nicht oder
nur teilweise zu liefern. Im Falle der Nichtverfügbarkeit
oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung
wird der Kunde unverzüglich informiert.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Für sämtliche Lieferungen
und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt
der Bestellung. Die Preise verstehen sich inkl.
gesetzlicher Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten und
ohne sonstige Nebenleistungen.
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Rechnungen der PAT sind sofort
fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
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Der Kunde ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Bei Verbrauchern behält sich
die PAT das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor.
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Bei Unternehmen behält sich
die PAT das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor (nachfolgend als „Vorbehaltsware“
bezeichnet).
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Verarbeitung oder Umbildung durch
den Unternehmer erfolgen stets für die PAT
als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der PAT durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass
das (Mit-) Eigentum des Unternehmers an der einheitlichen
Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf die PAT übergeht.
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Der Unternehmer ist berechtigt,
die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich
der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent)
tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an die PAT ab. Die PAT ermächtigt
ihn widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
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Bei Zugriffen Dritter – insbesondere
Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware
wird der Kunde auf das Eigentum der PAT hinweisen
und diese unverzüglich benachrichtigen, damit
die PAT ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, der PAT die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Kunde.
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Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug
– ist die PAT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
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Der Verbraucher hat das Recht,
seine Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung
der bestellten Ware zu widerrufen. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Ware.
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs
sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Kann der Verbraucher der PAT die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er der PAT insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich
auf die Prüfung – wie es dem Verbraucher
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre – zurückzuführen ist.
Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer
in Gebrauch nimmt und alles unterläßt,
was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind auf Kosten und Gefahr der PAT zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim
Verbraucher abgeholt.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich
oder unverbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
§ 7 Versand und Gefahrübergang
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Bei Verbrauchern geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf
mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher
über.
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Bei Unternehmen geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware
an den Spediteur, den Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
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Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen
in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
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Unternehmer sind verpflichtet,
die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden
ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Of-fensichtliche
Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung
der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt
die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als
genehmigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten gem. § 377 HGB
bleiben hiervon unberührt.
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Liegt ein Mangel der Ware vor und
handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer,
so ist die PAT nach deren Wahl zur Nachbesserung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
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Die Gewährleistungsfrist für
neue Waren beträgt gegenüber Verbrauchern
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Gegenüber
Unternehmer beträgt sie ein Jahr ab Ablieferung
der Ware.
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Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt
gegenüber Verbrauchern unter einer Gewährleistungsfrist
von einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber
Unternehmer ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
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Die Verkürzung der Verjährung
und der Gewährleistungsausschluss gemäß
den vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn der
PAT ein grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie
im Falle von der PAT zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden und bei Verlust des
Lebens des Kunden. Die Haftung der PAT nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbegrenzung
und -freistellung
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Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung
beschränkt sich die Haftung der PAT auf den
nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
der PAT. Gegenüber Unternehmen haftet die PAT
bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
bei der PAT zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Leben des Kunden.
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Der Kunde stellt die PAT von allen
Nachteilen frei, die der PAT durch Dritte wegen
schädigender Handlungen des Kunden –
gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig
– entstehen können.
Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung
und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich
zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf
der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
zu.
§ 11 Anzuwendendes Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
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Für diese Geschäftsbedingungen
und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der
PAT und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl
nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates,
in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwen-dung.
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Ist der Kunde Kaufmann und gehört
der Abschluss des Vertrages zum Betrieb seines Handelsgewerbes,
ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
Essen. Für sämtliche gegenwärtigen
und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand
Essen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein
Wohnsitz oder ge-wöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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Falls einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar
sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
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